Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29516
LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09 (https://dejure.org/2011,29516)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2011 - 17 O 481/09 (https://dejure.org/2011,29516)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 17 O 481/09 (https://dejure.org/2011,29516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    (a) Eine Zuordnungsverwirrung tritt regelmäßig ein, wenn ein fremder Name namensmäßig als Domain-Name verwendet wird, da der Verkehr in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Domain-Namen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts sieht (BGH, GRUR 2008, 1099,1101, Tz. 25 - afilias.de; IngerlJRohnke, in: IngerlJRohnke, MarkenG, 3. Auf!' 2010, Nach ~ 15 Rn. 85).

    Es kommt darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung ein unterscheidungskräftiges, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenes Zeichen als Internet-Adresse verwendet wird (BGH, GRUR 2008, 1099, 1101, Tz. 25 - afilias.de).

    -10- (d) Der Namensgebrauch ist unbefugt, wenn dem Verwender keine eigenen Rechte an diesem Namen zustehen (BGH, GRUR 2008, 1099, 1100, Tz. 20 - afilias.de).

    Der Nichtberechtigte kann nur im Ausnahmefall auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären (BGH, GRUR 2008, 1099, 1101, Tz. 27 - afilias.de).

    (a) Eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Klägers war gegeben, weil er von der Registrierung seines Namens als Domain ausgeschlossen war, solange die Beklagte die Domain innehalte ("Blockadewirkung", vgl. BGH, GRUR 2008, 1099,1101, Tz. 25 - afilias.de).

    Für die Beurteilung des Interesses der Beklagten ist insbesondere maßgeblich, ob sie einen ernsthaften Benutzungswillen bei der Domainregistrierung hatte (BGH, GRUR 2008, 1099, 1102, Tz. 33 - afilias.de).

  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01

    Namensschutz: Unterlassungsanspruch einer natürlichen Person gegen die Verwendung

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Dabei ist zu fragen, ob die Bezeichnung im Kontext mit der Domain-Bezeichnung als Name oder nur als Sachbegriff erscheint (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192, 193 - netz.de).

    Eine Interessenverletzung entfällt zwar in der Regel, wenn ein Allerweltsname als Domain verwendet wird, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist (OLG Stultgart, GRUR-RR 2002, 192 - netz.de).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Die Namensanmaßung kann insbesondere auch in der Registrierung eines geschützten Namen als Internet-Adresse geschehen, sofern dadurch eine Zuordnungsverwirrung und eine Verletzung schutzwürdiger Interessen des Namensträgers eintritt (BGH, GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).

    Der Verkehr si~ht in der Verwendung eines solchen unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internet-Adresse einen Hinweis auf den bürgerlichen Namen des Betreibers des jeweiligen Internet-Auftritts (BGH, GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).

  • OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05

    "Süß": Verletzung des Namensrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Zum allgemeinen Sprachgebrauch gehörende Worte enthalten ihrer Funktion nach nicht notwendig einen Hinweis auf eine Person dieses Nachnamens (OLG Nürnberg, NJW-RR 2006, 906, 907 - Süß).
  • OLG München, 10.01.2002 - 6 U 3512/01

    Domainname "duck" und Namensrecht

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Auch der Familienname allein ist aber geschützt, wenn er ausreichende Zuordnungsfunktion hat und derjenige, der eine identische Bezeichnung verwendet, keine besseren Rechte geltend machen kann als der Verwender des isolierten Familiennamens (OLG München, GRUR-RR 2002, 243, 244- duck.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht